Wir begrüßen Sie recht herzlich als Teilnehmer an unserer Weiterbildung!
Wichtige Informationen zur Haus- bzw. Schulordnung
§ 1 Allgemeine Verhaltensregeln
• Bitte beachten Sie die Hausordnung der Einrichtung.
• Vor dem Verlassen des Seminarraumes sind die Teilnehmer angehalten, den Arbeitsplatz, sowie alle genutzten Räume
des Geschäftsgebäudes in einem ordentlichen Zustand zurück zu lassen.
• Der Abfall ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.
• Es ist den Anweisungen der Dozenten, sowie der Geschäftsführung der GBI Folge zu leisten.
• Der Unterricht findet immer von 08:30 - 15:30 Uhr statt. Die Uhrzeiten, zu denen der Untericht verlassen wurde, sind in die
Teilnehmerlisten einzutragen. Die daraus entstehenden Fehlstunden werden dem jeweiligen Kostenträger gemeldet.
§ 2 Haftung
• Für Garderobe und persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Ebenso wird keine Haftung übernommen
für Beschädigungen am persönlichen Eigentum der Veranstaltungsbesucher oder ihnen von Dritten überlassenen
Gegenständen.
• Für die Verwahrung von Wertgegenständen oder Geld, hat jeder Veranstaltungsbesucher selbst Sorge zu tragen.
• Für alle Schäden, die durch nicht sachgemäßen Gebrauch oder Fahrlässigkeit entstanden sind, ist der Benutzer
ersatzpflichtig.
• Für den Anfahrts- bzw. Rückfahrtsweg der jeweiligen Schulungen in unseren Schulungsräumen wird keine Verantwortung
übernommen. Alle Teilnehmer sind allerding durch unsere Berufsgenossenschaft Unfallversichert.
Für alle Fragen die während der Weiterbildung auftreten, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung. Die Zuständigkeiten erfahren Sie rechtzeitig bei Beginn der jeweiligen Maßnahme.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Weiterbildung!
Allgemeine Arbeitsschutzbelehrung
Diese Arbeitsschutzbelehrung dient dazu, dass bei Einhaltung nachfolgender Punkte keine Unfälle mit Personenschaden und keine materiellen Schäden verursacht werden. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, dass er / sie über die nachfolgenden Punkte informiert wurde und anerkennt.
Diese Belehrung hat jährlich mit Unterschrift zu erfolgen ( GUV 0.1 §7 Abs.2 )
1. Den Anweisungen des Dozenten ist unbedingt Folge zu leisten.
2. Im Schulungsraum ist so zu arbeiten, dass niemand geschädigt oder gefährdet wird.
3. Das Arbeiten mit Elektrizität ist verboten, d.h. das direkte oder indirekte Berühren spannungsführender Teile ist
strengstens untersagt.
4. Für Teilnehmer ist Alleinarbeit (ohne vorhandenen Dozenten im Schulungscenter) ohne schriftliche Genehmigung
untersagt.
5. Die Teilnehmer der Weiterbildung dürfen nur Arbeiten durchführen, die den Anweisungen und Aufträgen entsprechen.
6. In allen Schulungsräumen und Fluren der GBI gilt ein striktes Rauchverbot.
7. Flucht- und Rettungswege sind von Hindernissen und Gefahrenquellen ständig freizuhalten.
8. Vorhandene Technik darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
9. Schadhafte Apparaturen und defekte elektrische Technik darf nicht verwendet werden. Diese sind dem
Lehrverantwortlichen unverzüglich zu melden.
10. Die Geräte stellen einen erheblichen Wert dar. Gehen Sie damit sorgsam um!
11. Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen, wird die entsprechende Person haftbar gemacht.
12. Die Benutzer der Schulungsräume haben sich über Art und Gebrauch der Sicherheitseinrichtungen (z. B. Feuerlöscher,
Verbandskasten etc.) sowie über deren Standorte zu unterrichten.
Der nächstgelegene Feuerlöscher befindet sich direkt auf ihrem Flur.
13. Personen, die unter Alkohol, Drogen oder müdigkeitswirkenden Mitteln stehen, ist der Zutritt zum Schulungsraum
nicht gestattet!
14. Bei Gefahr oder bei einem Unfall ist Ruhe zu bewahren.
Grundsätzlich geht Personenschutz vor Sachschutz.
Allgemeiner Notruf Feuerwehr 112
Polizei 110
GBI 0681 910 38 377 oder 01578- 57 97 37 1
Wo?
Was?
Wie viel?
Welche?
Genaue Bezeichnung des Notfallorts, Kurze Beschreibung der Notfallsituation, Wie viele Verletzte/Betroffene sind zu versorgen? Welche Verletzungen oder Krankheitszeichen haben die Betroffenen?
Warten auf Rückfragen - Die Leitstelle beendet das Gespräch!
§ 1 Allgemeine Verhaltensregeln
• Bitte beachten Sie die Hausordnung der Einrichtung.
• Vor dem Verlassen des Seminarraumes sind die Teilnehmer angehalten, den Arbeitsplatz, sowie alle genutzten Räume
des Geschäftsgebäudes in einem ordentlichen Zustand zurück zu lassen.
• Der Abfall ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.
• Es ist den Anweisungen der Dozenten, sowie der Geschäftsführung der GBI Folge zu leisten.
• Der Unterricht findet immer von 08:30 - 15:30 Uhr statt. Die Uhrzeiten, zu denen der Untericht verlassen wurde, sind in die
Teilnehmerlisten einzutragen. Die daraus entstehenden Fehlstunden werden dem jeweiligen Kostenträger gemeldet.
§ 2 Haftung
• Für Garderobe und persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Ebenso wird keine Haftung übernommen
für Beschädigungen am persönlichen Eigentum der Veranstaltungsbesucher oder ihnen von Dritten überlassenen
Gegenständen.
• Für die Verwahrung von Wertgegenständen oder Geld, hat jeder Veranstaltungsbesucher selbst Sorge zu tragen.
• Für alle Schäden, die durch nicht sachgemäßen Gebrauch oder Fahrlässigkeit entstanden sind, ist der Benutzer
ersatzpflichtig.
• Für den Anfahrts- bzw. Rückfahrtsweg der jeweiligen Schulungen in unseren Schulungsräumen wird keine Verantwortung
übernommen. Alle Teilnehmer sind allerding durch unsere Berufsgenossenschaft Unfallversichert.
Für alle Fragen die während der Weiterbildung auftreten, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung. Die Zuständigkeiten erfahren Sie rechtzeitig bei Beginn der jeweiligen Maßnahme.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Weiterbildung!
Allgemeine Arbeitsschutzbelehrung
Diese Arbeitsschutzbelehrung dient dazu, dass bei Einhaltung nachfolgender Punkte keine Unfälle mit Personenschaden und keine materiellen Schäden verursacht werden. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, dass er / sie über die nachfolgenden Punkte informiert wurde und anerkennt.
Diese Belehrung hat jährlich mit Unterschrift zu erfolgen ( GUV 0.1 §7 Abs.2 )
1. Den Anweisungen des Dozenten ist unbedingt Folge zu leisten.
2. Im Schulungsraum ist so zu arbeiten, dass niemand geschädigt oder gefährdet wird.
3. Das Arbeiten mit Elektrizität ist verboten, d.h. das direkte oder indirekte Berühren spannungsführender Teile ist
strengstens untersagt.
4. Für Teilnehmer ist Alleinarbeit (ohne vorhandenen Dozenten im Schulungscenter) ohne schriftliche Genehmigung
untersagt.
5. Die Teilnehmer der Weiterbildung dürfen nur Arbeiten durchführen, die den Anweisungen und Aufträgen entsprechen.
6. In allen Schulungsräumen und Fluren der GBI gilt ein striktes Rauchverbot.
7. Flucht- und Rettungswege sind von Hindernissen und Gefahrenquellen ständig freizuhalten.
8. Vorhandene Technik darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
9. Schadhafte Apparaturen und defekte elektrische Technik darf nicht verwendet werden. Diese sind dem
Lehrverantwortlichen unverzüglich zu melden.
10. Die Geräte stellen einen erheblichen Wert dar. Gehen Sie damit sorgsam um!
11. Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen, wird die entsprechende Person haftbar gemacht.
12. Die Benutzer der Schulungsräume haben sich über Art und Gebrauch der Sicherheitseinrichtungen (z. B. Feuerlöscher,
Verbandskasten etc.) sowie über deren Standorte zu unterrichten.
Der nächstgelegene Feuerlöscher befindet sich direkt auf ihrem Flur.
13. Personen, die unter Alkohol, Drogen oder müdigkeitswirkenden Mitteln stehen, ist der Zutritt zum Schulungsraum
nicht gestattet!
14. Bei Gefahr oder bei einem Unfall ist Ruhe zu bewahren.
Grundsätzlich geht Personenschutz vor Sachschutz.
Allgemeiner Notruf Feuerwehr 112
Polizei 110
GBI 0681 910 38 377 oder 01578- 57 97 37 1
Wo?
Was?
Wie viel?
Welche?
Genaue Bezeichnung des Notfallorts, Kurze Beschreibung der Notfallsituation, Wie viele Verletzte/Betroffene sind zu versorgen? Welche Verletzungen oder Krankheitszeichen haben die Betroffenen?
Warten auf Rückfragen - Die Leitstelle beendet das Gespräch!